Hier erhalten Sie ein kurze Übersicht der Kaufkosten

Wenn Sie sich für den Kauf eines Objektes entschieden haben und sich mit dem Verkäufer über die Konditionen einig sind dann ...

 

Optionsvertrag .. ca 10 % des Kaufpreises mit Laufzeit
Sollte in dieser Zeit der Kaufinteressent von seiner Kaufabsicht zurücktreten sind die 10 % Anzahlung verloren .. sollte der Verkäufer es sich anders überlegen muss er denn doppelten Betrag an den Kaufinteressenten erstatten.
In der Laufzeit des Optionsvertrages dient zur Beschaffung aller nötigen Papiere .. zB der Beantragung der NIE Nummer für den Käufer, evtl notwendige Bestätigungen der Gemeinde usw

Grunderwerbsteuer/Tarifsteuer 7 %

Für Verkäufer:
vom Verkäufer zu bezahlenden Steuern im Fall des Verkaufes einer Immobilie. Je nachdem, ob Sie in Spanien resident sind oder nicht, fallen folgende Steuern an:

  • Resident: In diesem Fall fällt eine Gewinnsteuer in Höhe von 19% auf den Unterschied des Preises der Immobilie bei Kauf und des Preises bei Verkauf an. Sollten Sie Sie in der Zeit des Besitzes der Finca nachweisbare und kostenmässig belegbare bauliche Verbesserungen in die Finca investiert haben, werden diese Investitionen bei der Berechnung des Gewinnes berücksichtigt.
  • Nicht resident: In diesem Fall ist eine Vorsteuer von 3% des Verkaufspreises vom Käufer vom Kaufpreis einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.

In beiden obigen Fällen fällt noch die sogenannte “Plus Valía” Steuer an, welche bei ländlichen Objekten (suelo rustico) nur auf die von den deklarierten und im Kataster aufgeführten Baulichkeiten beanspruchten Fläche erhoben wird. Diese Steuer wird von der zuständigen Gemeinde festgesetzt und erhoben und gemäss folgender Formel berechnet: bei Besitz der Immobilie bis zu 5 Jahren betragt die steuerwirksame Wertsteigerung 3,1% des Katasterwertes pro Jahr des Besitzes und auf den resultierenden Wert beträgt der Steuersatz 28%.  Der jeweilige Katasterwert geht aus dem Bescheid der jährlichen Grundsteuer (IBI) hervor (siehe hierzu auch nachstehende Tabelle: Plusvalia Municipal Ayuntamiento de ARCOS DE LA FRONTERA - Impuesto sobre el Incremento de valor de los terrenos de naturaleza urbana. - Arcos de la Frontera (foro-ciudad.com) ).

Oft wird die “plus valia” mit dem Veräusserungsgewinn beim Verkauf verwechselt.
Die “plus valia” ist eine Gemeindesteuer und wird nur auf städtische (urbano) Objekte erhoben und in einigen Gemeinden auch auf die überbaute  Flächen (Hausfläche) bei “suelo rustico”. Die “plus valia” Steuer ist in der Regel vom Verkäufer zu zahlen (segun ley), es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes. Die “plus valia” wird von jeder Gemeinde alle paar Jahre neu berechnet und die Höhe richtet sich nach der Zeitspanne vom letzen Kauf bis zum neuen Verkauf. Den genauen Betrag sollte man von Fall zu Fall bei der Gemeinde anfragen.

Die Steuer auf den Veräusserungsgewinn bezahlt natürlich der Verkäufer.  Ist der Verkäufer nicht resident, sollte der Käufer den Betrag von 3% des verbrieften Kaufpreises einbehalten und an das Finanzamt abführen, da er als neuer Eigentümer für die Bezahlung dieser Steuer haftet. Allerdings muss er den Einzahlungsbeleg an den Verkäufer übergeben, damit dieser gegebenenfalls diese “Vorsteuer” oder à-conto Steuer auf die Einkommensteuer innerhalb seiner spanischen Steuererklärung (sofern er eine abgibt) geltend machen kann. Ist der Verkäufer resident, muss er den Veräusserungsgewinn in seiner jährlichen Einkommensteuererklärung angeben und versteuern.

Notarhonorar ca 1 %

NIE
Sie können die NIE entweder in einem spanischen Konsulat in Ihrem Heimatland oder per ausreichender Vollmacht durch einen Vertreter in Spanien beantragen:

Auf jeden Fall erst die NIE, ohne die NIE kein Bankkonto.

Anwalt ca 1- 1,5 %

Und hier erhalten Sie die Adresse des Anwaltes mit dem ich zusammen arbeite - er wird Sie gerne bei dem Kaufprozess begleiten!